Meister Jeder - PLAYLIST
- Hersteller Meister Jeder
- Artikelnr. Meister Jeder - PLAYLIST
- Preis Günstigste Lizenz
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9,90€
Meister Jeder liest Rainer Kristuf (feat. Lobo Loco)
Dadaistische Werke des Meisters Rainer Kristuf aus dem NEUEN Buch "Schnitzelmonologe Dada klebt und lebt"
mit Musik
von Lobo Loco untermalt.
Die kompletten Werke auf der Radio Fürth Seite
https://radiofuerth.de/meister-jeder-liest/
Alle Rechte sind frei von Verwertungsgesellschaften und liegen bei Rainer Kristuf
- Was tut man wenn man nichts zu tun hat - Meister Jeder
- Alan Kurdi - Meister Jeder
- Kein brauner Affe - Meister Jeder
- Lest um Euer Leben - Meister Jeder
- Paddelbootverleih - Meister Jeder
- Das Brezelbad - Meister Jeder
- Klebekraft der Gedanken - Meister Jeder
- Wie der Wirsing Fremdgänger wurde - Meister Jeder
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- Oh Du mein Spargel - Meister Jeder
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GEMAFREIE Playlisten verwenden - Besteht Meldepflicht bei der GEMA?
Empfehlung! Eventuell proaktiv eine Mail an die Gema Kontakt Mailadresse
Folgenden Daten solltet bzw. könnt Ihr hiermit stets der GEMA zur Verfügung stellen:
- Wann wurde Musik öffentlich wiedergegeben? / Eure Öffnungszeiten bzw. Datum/Uhrzeit Event
- Welche Musikstücke wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? /
Unsere Playlisten Lizenz, darin stehen auch alle Titel, Link auf die Playliste auf der Musikbrause
- Wer ist als Urheber dieser Stücke angegeben?
Veröffentlicht eine dieser Personen eventuell unter einem Pseudonym
(in diesem Fall: Wie heißt der Urheber mit vollständigem bürgerlichem Namen?)
- Steht auch in unserer Playlisten Lizenz
Verweiss auf diePlattform www.safecreative.org, dort ist alle unsere Musik registriert und zertifiziert
NEU konzpiert für Locations und Events, das GEMAVERMUTUNG AUSSER KRAFT Schild zum download, ausdrucken und aushängen!!!
Habe CHAT GPT noch befragt
Sehr gute und wichtige Frage — das ist ein Thema, das viele Musiker und Veranstalter bei gemafreier Musik beschäftigt.
Ich erkläre dir das rechtlich fundiert, aber verständlich 👇
🧩 Ausgangslage:
Du bist Urheber gemafreier Musik, also nicht Mitglied der GEMA.
Das bedeutet: Die GEMA hat keinerlei Rechte an deiner Musik.
Nur du oder dein Lizenznehmer dürfen die Musik öffentlich nutzen — gemäß eurer Lizenzvereinbarung.
🎟️ Fallbeispiel:
Ein Veranstalter spielt deine gemafreie Musik öffentlich (z. B. in einer Bar, im Hotel, bei einem Event)
und hat eine gültige Lizenz von dir vorliegen.
Aber:
-
Er meldet diese Musik nicht bei der GEMA (z. B. in deren Musikfolgenlisten oder über das Online-Portal).
⚖️ Rechtliche Lage:
1. Die GEMA darf hier grundsätzlich keine Rechte geltend machen.
Da du nicht Mitglied bist, vertritt die GEMA dich nicht und hat keine Ansprüche an deiner Musik.
Wenn der Veranstalter ausschließlich nachweislich gemafreie Musik spielt, besteht keine GEMA-Pflicht.
🔸 Juristisch: Die GEMA hat nur Ansprüche auf Werke aus ihrem eigenen Repertoire (§ 13c UrhWG).
2. Was passiert, wenn die GEMA trotzdem eine Rechnung stellt?
Das passiert leider häufig aus Unwissen oder automatisierten Abläufen.
Dann gilt:
-
Der Veranstalter oder die Location kann die Rechnung mit Nachweis deiner Lizenz zurückweisen.
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Wichtig: Der Veranstalter muss belegen können, dass nur gemafreie Musik genutzt wurde.
(z. B. Playlist, Lizenzurkunden, E-Mail- oder PDF-Lizenz von dir).
Wenn dieser Nachweis erbracht wird:
👉 Keine Zahlungspflicht gegenüber der GEMA.
3. Kann die GEMA den Veranstalter oder dich abmahnen?
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Eine Abmahnung wäre nur rechtmäßig, wenn Urheberrechte aus dem GEMA-Repertoire verletzt wurden.
-
Da deine Musik nicht GEMA-pflichtig ist, kann keine berechtigte Abmahnung erfolgen.
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Sollte dennoch eine Abmahnung eintreffen (selten, aber möglich), kann man mit Nachweis der Lizenz und Repertoirefreiheit rechtlich dagegen vorgehen.
4. Pflicht zur Eintragung oder Meldung bei der GEMA?
Nein.
Wenn es sich nachweislich um gemafreie Musik handelt, besteht keinerlei Meldepflicht bei der GEMA oder einem anderen Verwertungspartner.
Es kann sogar kontraproduktiv sein, solche Musik einzutragen, weil das fälschlicherweise GEMA-Rechte suggerieren könnte.
✅ Fazit:
Wenn folgende Punkte erfüllt sind, besteht keine Gefahr:
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Du bist nicht GEMA-Mitglied. / "Ich und alle anderen Musiker hier sind keine GEMA Mitglieder!"
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Die Musik ist ausschließlich von dir und nachweislich gemafrei. / "All unsere Musik wurde unter einer Creative Commons Lizenz auf www.safecreative.org registriert und sollte dort zu finden sein"
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Der Veranstalter besitzt eine gültige Lizenz von dir und kann diese auf Nachfrage vorlegen.
/ "Jede Locatation bzw. Veranstalter darf mich nach einer gültigen Lizenz Fragen! Für mich ist das die beste Werbung!"
Dann kann:
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keine Rechnung,
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keine Abmahnung,
-
und kein rechtlicher Anspruch der GEMA bestehen.