Worlds Last Heroes A (ID 1128) - Lobo Loco
Worlds Last Heroes A (ID 1128)

Worlds Last Heroes A (ID 1128)

  • Hersteller Lobo Loco
  • Artikelnr. ID 1128
  • Preis Günstigste Lizenz
  • 16,90€



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Episch triumphal. Piano mit Synthie im Back. Dokumentation Sport Event oder besondere Menschen. Film Soundtrack. 
Tempo: xx bpm / Datum: 05.04.2019


16bit/mp3 File Download (wav auf Anfrage):

Worlds Last Heros A (ID 1128) - CC by-nc 4.0 - Wolf Schweizer-Gerth (Lobo Loco)


Lizenzerwerb

Beim Kauf erhalten Sie jeweils Ihre erworbene Lizenz und den jeweiligen Registrieungsnachweiss von SaveCreative.org (Creative Commons Lizenzierung) per Mail als PDF zugeschickt. Beides können Sie dann zur Vorlage bei Urheberrechtsanfragen der GEMA verwenden, und die GEMA-Freiheit belegen.

Instrumental - Piano und Keys /Creative Commons License 4.0 / noncommercial use free

Schnellsuche Gemafreie Musik, Royalty Free Music, Klassik Piano, Creative Commons License 4.0, noncommercial use free,

GEMAFREIE Playlisten verwenden - Besteht Meldepflicht bei der GEMA?

Habe CHAT GPT Gefragt

Ich bin Musiker und mache außschließlich Gemafreie Musik. Wenn nun eine Location oder ein Veranstalter meine Gemafreien Playlisten verwendet und eine Lizenz von mir erworben hat und vorlegen kann, aber die gemafreie Musik nicht in der Gemaplattform meldet und einträgt ... können Sie dann von der Gema rechtlich belangt, eine Rechnung gestellt bekommen, oder gar abgemahnt werden?
 

Sehr gute und wichtige Frage — das ist ein Thema, das viele Musiker und Veranstalter bei gemafreier Musik beschäftigt.
Ich erkläre dir das rechtlich fundiert, aber verständlich 👇


🧩 Ausgangslage:

Du bist Urheber gemafreier Musik, also nicht Mitglied der GEMA.
Das bedeutet: Die GEMA hat keinerlei Rechte an deiner Musik.
Nur du oder dein Lizenznehmer dürfen die Musik öffentlich nutzen — gemäß eurer Lizenzvereinbarung.


🎟️ Fallbeispiel:

Ein Veranstalter spielt deine gemafreie Musik öffentlich (z. B. in einer Bar, im Hotel, bei einem Event)
und hat eine gültige Lizenz von dir vorliegen.

Aber:

  • Er meldet diese Musik nicht bei der GEMA (z. B. in deren Musikfolgenlisten oder über das Online-Portal).


⚖️ Rechtliche Lage:

1. Die GEMA darf hier grundsätzlich keine Rechte geltend machen.

Da du nicht Mitglied bist, vertritt die GEMA dich nicht und hat keine Ansprüche an deiner Musik.
Wenn der Veranstalter ausschließlich nachweislich gemafreie Musik spielt, besteht keine GEMA-Pflicht.

🔸 Juristisch: Die GEMA hat nur Ansprüche auf Werke aus ihrem eigenen Repertoire (§ 13c UrhWG).


2. Was passiert, wenn die GEMA trotzdem eine Rechnung stellt?

Das passiert leider häufig aus Unwissen oder automatisierten Abläufen.

Dann gilt:

  • Der Veranstalter oder die Location kann die Rechnung mit Nachweis deiner Lizenz zurückweisen.

  • Wichtig: Der Veranstalter muss belegen können, dass nur gemafreie Musik genutzt wurde.
    (z. B. Playlist, Lizenzurkunden, E-Mail- oder PDF-Lizenz von dir).

Wenn dieser Nachweis erbracht wird:
👉 Keine Zahlungspflicht gegenüber der GEMA.


3. Kann die GEMA den Veranstalter oder dich abmahnen?

  • Eine Abmahnung wäre nur rechtmäßig, wenn Urheberrechte aus dem GEMA-Repertoire verletzt wurden.

  • Da deine Musik nicht GEMA-pflichtig ist, kann keine berechtigte Abmahnung erfolgen.

  • Sollte dennoch eine Abmahnung eintreffen (selten, aber möglich), kann man mit Nachweis der Lizenz und Repertoirefreiheit rechtlich dagegen vorgehen.


4. Pflicht zur Eintragung oder Meldung bei der GEMA?

Nein.
Wenn es sich nachweislich um gemafreie Musik handelt, besteht keinerlei Meldepflicht bei der GEMA oder einem anderen Verwertungspartner.
Es kann sogar kontraproduktiv sein, solche Musik einzutragen, weil das fälschlicherweise GEMA-Rechte suggerieren könnte.


✅ Fazit:

Wenn folgende Punkte erfüllt sind, besteht keine Gefahr:

  1. Du bist nicht GEMA-Mitglied.

  2. Die Musik ist ausschließlich von dir und nachweislich gemafrei.

  3. Der Veranstalter besitzt eine gültige Lizenz von dir und kann diese auf Nachfrage vorlegen.

Dann kann:

  • keine Rechnung,

  • keine Abmahnung,

  • und kein rechtlicher Anspruch der GEMA bestehen.